FSK Jugendschutz

Altersfreigaben für den Kinobesuch

Die Altersfreigaben der Filme legt die “Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft” (FSK) fest.

Diese Freigaben sind nach §11 Jugendschutzgesetz für jeden verbindlich.
Nicht nur Kinobetreiber sind strikt an diese gesetzlichen Regelungen gebunden. Bei Verstößen können auch Erziehungsberechtigte mit teils drastischen Geldbußen belegt werden (§28 JuschG).


Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:

• Freigegeben ohne Altersbeschränkung
• Freigegeben ab 6 Jahren
• Freigegeben ab 12 Jahren - auch ab 6 J PG* möglich
* PG= Parental Guidance - Begleitung einer erziehungsbeauftragten (volljährigen) Person
• Freigegeben ab 16 Jahren
• Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren)

Hierneben ist die Begleitung sorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter (volljährigen) Personen vorgeschrieben für:

1. Kinder unter 6 Jahren grundsätzlich
2. Kinder ab 6 J, wenn der Film nach 20 Uhr endet
3.Jugendliche unter 16J, wenn der Film nach 22 Uhr endet
4. Jugendliche ab 16J, wenn der Film nach 24 Uhr endet

Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen wir gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten müssen. Informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrem Kinobesuch über die Altersfreigabe und ihre Nachweispflicht.

In Zweifelsfällen muss der Kinobesucher einen Altersnachweis erbringen.
Wir empfehlen daher die Vorlage eines Lichtbildausweises (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.).

Für nähere Informationen zu den Altersfreigaben, für Beschwerden oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde:

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
Murnaustr. 6,
65189 Wiesbaden

WEB: www.fsk.de
BESCHWERDEFORMULAR: www.spio-fsk.de
MAIL: fsk@spio-fsk.de